"Der" Rauchfangkehrer! Für Ihre Sicherheit – Umwelt – Zufriedenheit.

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Diese Information soll dazu dienen, Sie über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und Leistungen der öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer in Niederösterreich zu informieren. Oberstes Ziel Ihres Rauchfangkehrers ist es, Maßnahmen zu setzen, um den Schutz und die Sicherheit der Menschen in Ihrem Haushalt zu gewährleisten. Hierbei geht es unter anderem um vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und um sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Sollten Sie Anliegen oder Fragen diesbezüglich haben, scheuen Sie sich nicht, Ihren Rauchfangkehrerbetrieb persönlich zu kontaktieren oder Ihren Rauchfangkehrer im Zuge seines nächsten Besuches anzusprechen.iese Information soll dazu dienen, Sie über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und Leistungen der öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer in Niederösterreich zu informieren. Oberstes Ziel Ihres Rauchfangkehrers ist es, Maßnahmen zu setzen, um den Schutz und die Sicherheit der Menschen in Ihrem Haushalt zu gewährleisten. Hierbei geht es unter anderem um vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und um sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Sollten Sie Anliegen oder Fragen diesbezüglich haben, scheuen Sie sich nicht, Ihren Rauchfangkehrerbetrieb persönlich zu kontaktieren oder Ihren Rauchfangkehrer im Zuge seines nächsten Besuches anzusprechen.

Die wesentlichen Informationen rund um das Rauchfangkehrerhandwerk und die Tätigkeiten Ihres Rauchfangkehrers haben wir hier versucht, bestmöglich und übersichtlich zusammenzufassen.
Kurzfassung

a) Was macht Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer für Sie?

Er erledigt für Sie im Sinne Ihrer persönlichen Sicherheit in Ihrem Wohnsitz alle sicherheitsrelevanten Aufgaben welche dem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer vorbehalten sind.


b) Was sind solche sicherheitsrelevanten Aufgaben und Tätigkeiten?

Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer hat die Aufgabe der Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau, Ihre Abgasführungen, Feuerstätten und Luftschächte zu überprüfen und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zu kehren und etwaiges Gefährdungspotential aufzuzeigen und wenn möglich zu beseitigen insoweit er durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet wird.


c) Wer darf das für Sie tun?

Das dürfen nur jene Rauchfangkehrermeisterbetriebe welche mit Ihrer Gewerbeberechtigung mit der Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten auf das entsprechende Kehrgebiet eingeschränkt sind. Auch nur diese sind berechtigt die Bezeichnung öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer zu führen.

 

Gesetzliches

GesetzlichesGemäß § 125 Abs. 6 GewO ist Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer verpflichtet Sie zu informieren, zu welchen Tätigkeiten er durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet wird sowie welche Tätigkeiten ihm vorbehalten sind.

Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer wird in Niederösterreich zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten innerhalb des betroffenen Kehrgebietes durch folgende landesgesetzliche Vorschriften verpflichtet:

NÖ Kehrgebietsverordnung 2001 Landesgesetzblatt 7000/51-1Gemäß § 123 Abs. 3 GewO sind die zur Ausübung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten berechtigten öffentlich zugelassen Rauchfangkehrer verpfl ichtet, diese Tätigkeiten innerhalb des betroffenen Kehrgebietes auszuführen.

 

NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG2015)

3. Abschnitt

Feuerpolizeiliche Beschau

§ 14 Umfang Feuerpolizeiliche Beschau

§ 15 Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau

§ 16 Mitwirkungspflichten

 

4. Abschnitt

Überprüfenund Kehren von Feuerstätten, Abgasführungen und Luftschächten

§ 17 Überprüfungs-und Kehrverpflichtung

§ 18 Überprüfungsperioden

§ 19 Ausbrennen und Abziehen von Abgasanlagen

§ 20 Aufzeichnungen

§ 21 Mängelbehebung

 

Verordnung über die Überprüfungs- und Kehrperioden LGBI. Nr. 119/2015Verordnung über die Überprüfungs- und Kehrperioden LGBI. Nr. 119/2015

§ 1 Allgemeines

§ 2 Perioden für Abgasanlagen

§ 3 Ausnahmen

§ 4 Perioden für Verbindungsstücke

§ 5 Perioden für Feuerstätten

§ 6 Perioden für Luftschächte

§ 7 Schlussbestimmung

 

Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich LGBL. Nr. 7000/i.d.g.FVerordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich LGBL. Nr. 7000/i.d.g.F

Gemäß § 123 Abs. 3 GewO ist Ihr Rauchfangkehrer außerdem verpflichtet, den jeweils geltenden Höchsttarif für verpflichtende Tätigkeiten einzuhalten.
Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau LGBL. Nr. 118/2015Gemäß § 123 Abs. 3 GewO ist Ihr Rauchfangkehrer außerdem verpflichtet, den jeweils geltenden Höchsttarif für verpflichtende Tätigkeiten einzuhalten.

Erläuterungen

Landesgesetze übertragen den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern sicherheitsrelevante Aufgaben, z. B. die regelmäßige Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen, die Mitwirkung in Bauverfahren sowie die Mitwirkung bei der Vollziehung von Luftreinhaltegesetzen (z. B. Befundung, Mängelmeldung). Diese Aufgaben sind insbesondere im Bereich der örtlichen Feuerpolizei, als Maßnahmen der Reinhaltung von Gebäuden und Beseitigung von Verunreinigungen, aber auch im Bereich der örtlichen Gesundheitspolizei (Abwehr von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit drohen) angesiedelt.

Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer dient bei der Durchführung von sicherheitsrelevanten Aufgaben wesentlichen öffentlichen Interessen, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und von Leib und Leben. Betroffen von einer allfälligen Gefährdung sind nicht nur die Benutzer des Objektes, sondern auch die Benutzer der Nachbarobjekte sowie die bei einem allfälligen Brand befassten Einsatzkräfte.

Insbesondere die Einschränkung auf Kehrgebiete dient der Gefahrenabwehr durch bessere Erreichbarkeit, leichtere Kontaktaufnahme durch den Kunden und durch die erleichterte Rechtsverfolgung; sie bietet bessere Kontrollmöglichkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden (s. bereits ErlRV 780 BlgNR XXIV. GP, 12). Gleichzeitig werden als positiver Nebeneffekt die durch EU-Richtlinien als zwingende Gründe des Allgemeininteresses verankerten Ziele des Immissionsschutzes der Luft und der Energieeffizienz von Gebäuden verfolgt.

Ort der Gewerbeberechtigung

Österreich

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• Nachname

• TelefonNr.

• eMailAdresse

• Anschrift

• IBAN

• BIC

• UID-Nr. (nur bei Betrieben)

*gegebenenfalls weitere Datenarten (z.B. bei Gunstarbeiten für die um Förderungen angesucht wird) ergänzen

 

zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung

 • Im Rahmen der Kehr- und Prüftätigkeiten,

• für Meldungen an Behörden bzw. 

• zur Erfüllung unserer sonstigen Verpflichtungen entsprechend der geltenden Landesgesetze 

• zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten Gunstarbeiten

• zum Zwecke der Qualitätssicherung (wir nehmen am gemeinsamen Managementsystem der österreichischen Rauchfangkehrer teil, siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at)

 

Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:

Daten

Datenempfänger / Empfängerkategorie

Empfängerland

Adressdaten

Behörden / Gemeinden

Österreich

Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten

Dienstleister der Steuerlegung

Österreich

Alle Daten s.o.

Programmanbieter Rauchfangkehrersoftware

Österreich

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Dienstleister der IT-Betreuung

Österreich

Name, Bankdaten

Bankinstitute

Österreich

Adressdaten

Post

Österreich

Telefon, E-Mail, Adressdaten

Anbieter von Kommunikationsdiensten

Österreich

Name *

EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH

Österreich

*zum Zwecke der Qualitätssicherung kann Ihr Name im Rahmen der Behandlung von Kundenrückmeldungen erfasst werden.

 

Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten enthalten sind, entnehmen Sie bitte der beiliegenden Liste Lösch- und Aufbewahrungsfristen, der Sie bitte auch alle anderen Unterlagen, die wir zu Ihrer Person in unserem Unternehmen verarbeiten, entnehmen.

Datenarten / Dokument

Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist

Grundlage

Unterlagen Feuerbeschau

10 Jahre nach letztem Eintrag

Ergibt sich aus Durchführungsperiode lt. NÖ FG 2015

Kehrbuch (Hausakte, Überprüfungsbücher

oder Hauslisten), Messungen und Benützung/Nichtbenützung der Abgasanlage)

Solange Gebäude steht

NÖ FG 2015 § 20 (…für jedes Gebäude hat der Rfk. Aufzeichnungen zu führen

Alle anderen Aufzeichnungen (Mängelmeldungen und sonstige Überprüfungen)

7 Jahre

gemäß Feuerwehrgesetz 2015 § 20 sind Aufzeichnungen zu führen¸ (keine Angabe); Perioden bis zur nächsten Durchführung lt. NÖ Überprüfungs- und Kehrperioden VO sind kürzer 7 Jahre;  BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre)

Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, …)

 

7 Jahre

Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten/Nebenarbeiten

7 Jahre

Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen)

3 Jahre

Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB

 

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an unsere Geschäftsführung. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir ersuchen Sie jedoch, im Falle eines vermuteten Verstoßes sich zuerst mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen können.

 

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/odr/ finden.

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