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Emissions- (Abgas-) Messung

Überprüfung von Feuerstätten gemäß NÖ Bautechnikverordnung 2014

Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung > 6 kW sind vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten periodisch auf ihre einwandfreie Funktion, auf die von ihnen ausgehenden Emissionen und auf das Vorliegen eines optimalen Wirkungsgrades des Heizkessel überprüfen zu lassen. Die Mess- und Rechen-Ergebnisse werden in einem Prüfbefund (siehe hier Beispielbefund) festgehalten und maximal zulässigen Werten gegenübergestellt, mit einer Prüfplankette an Ihrem Heizkessel machen wir die nächste Prüffälligkeit schnell ersichtlich.

Feuerstätten von Zentralheizungsanlagen von mehr als 6 kW bis 50 kW müssen 1 x in 3 Jahren überprüft werden.

Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW sind jährlich zu überprüfen.

Die oben angeführten Prüfperioden, die Übersicht zu den jeweiligen Grenzwerten (bezogen auf den Brennstoff und das Feuerstätten- Baujahr) und weitere Infos erhalten Sie bei unten angeführten Download.

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