"Der" Rauchfangkehrer! Für Ihre Sicherheit – Umwelt – Zufriedenheit.

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+43 2672 82205


Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer - Walter Weber KG aus Baden

Die Erfahrung spricht für UNS, denn seit 1906 kümmern wir uns verlässlich, in der 5.Generation, durch unsere Tätigkeit um die Sicherheit unserer Kunden in Haus, Wohnung, Landwirtschafts- und Gewerbe-Gebäude. 

Bestens ausgebildete und professionelle Mitarbeiter sind zum Teil als Rauchfangkehrer, Kundenberater, Gilles Kompetenzpartner, Biowärmerauchfangkehrer, feuertechnische Berater und Umweltschützer für unsere Kunden tätig, und das für Sie natürlich freundlich und zuvorkommend!

Umweltschutz ist uns allen wichtig. Rauchfangkehrermeister - Walter Weber KG

Durch regelmäßige Betreuung Ihrer Feuerungsanlage und die objektive Beratung durch uns, erhalten Sie die Garantie für reine Luft! Luftreinhaltung bedeutet erhöhte Lebensqualität für uns alle!

Als qualitätsgeprüfter Meisterbetrieb (QM: EN ISO 9001, UM: EN ISO 14001 und EMAS) informieren wir Sie zum Thema Energieeinsparung – unabhängig und neutral - im Bezirk Baden / Mödling (Kehrbezirk 2)

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen – wir überprüfen Ihre Abgasanlage.

Auch bei Heizungserneuerung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und dem Know-how gerne zur Verfügung.

Jetzt NEU im Zuge unserer Kehrgänge: Jeder Mitarbeiter ist mit einem CO-Warngerät ausgestattet (dieses kennt man z.B. von Einsatzkräften der Rettung). Sollte es bei Ihnen zu CO- Konzentrationen kommen, warnt dieses Gerät mit einem schrillen Signalton und der Displayanzeige des Wertes in ppm (parts per million). Abhängig der Konzentration und Inhalationszeit können verschiedene Symptome auftreten (siehe Tabelle), die zu lebensbedrohlichen Situationen führen können. Unser Besuch bei Ihnen kann zur frühzeitigen CO- Erkennung beitragen und auch diesbezüglich zur Gefahrenabwehr beitragen (siehe Checkliste Kohlenmonoxid). Das ist ein weiteres, kostenloses Service der Firma Walter Weber KG für Sie und Ihre Familie, um die Sicherheit in Ihren "eigenen vier Wänden" zu erhöhen!!!

Ihr Rauchfangkehrermeister Walter Weber im Bezirk Baden/Mödling

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Sanierungsoffensive 2026

Liebe Interessentin!
Lieber Interessent!

Die Sanierungsoffensive 2026 mit den zentralen Förderungsschwerpunkten Kesseltausch und Sanierungsbonus fördert Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen! Österreichweit, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, Heizsysteme klimafreundlich zu modernisieren sowie Gebäude thermisch-energetisch zu verbessern. Wir schaffen Anreize für nachhaltige Investitionen, leisten einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und stärken die Lebensqualität in unseren Wohnräumen!

Registrierung und Antragstellung zur Sanierungsoffensive 2026 startet im November!
Für die thermisch-energetische Sanierung („Sanierungsbonus“) und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen („Kesseltausch“) stellt der Bund ab 2026 jährlich maximal 360 Millionen Euro bereit. Insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro laut Umweltförderungsgesetz (UFG) für die Periode 2026 bis 2030.

Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch werden ab 03.10.2025 gefördert. Lieferungen und Leistungen vor diesem Stichtag und wo beihilfenrechtlich nicht anders möglich, können nicht gefördert werden. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Informationsblätter. Anträge und Registrierungen können solange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026.

www.sanierungsoffensive.gv.at
Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung und Antragstellung stehen ab dem offiziellen Start der Förderungsaktion im November 2025 auf dieser Seite für Sie bereit.

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Wichtige Info für Betreiber von Heizöl- Anlagen !!!

Aus für Ölheizungen bis 50 kW

Die Österreichische Bundesregierung hat den Fahrplan zum endgültigen Aus für Ölheizungen im Ein- und Mehrfamilienhaus ausgesprochen.

Die wichtigsten Fakten zeigt Ihnen zusammengefasst folgende Grafik:

2020 02 oel aus

 

InformationspflichtInformationspflicht

Gemäß § 125 Abs. 6 GewO ist Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer verpflichtet Sie zu informieren, zu welchen Tätigkeiten er durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet wird sowie welche Tätigkeiten ihm vorbehalten sind.


Datenschutzerklärung Rauchfangkehrer

Erklärung zur Informationspflicht - Datenschutz der öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer in Niederösterreich

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